Liebe Niederkumbder,
Freischneiden von Straßen und Wegen
Im Rahmen der jetzt anstehenden Arbeiten an den Außenanlagen privater Grundstücke, fordere ich die Grundstückseigentümer, Pächter oder Mieter auf, ihre Bäume, Sträucher oder Hecken so zurückzuschneiden, dass diese die Grundstücksgrenzen nicht überwuchern und eine Gefährdung bzw. eine Behinderung der Verkehrsteilnehmer und Fußgänger vermieden wird. Dies gilt besonders für den Bewuchs an öffentlichen Straßen, Wirtschafts- und Gehwegen.
Bitte beachten sie auch Äste von Bäumen in der Höhe so zu kürzen, dass Versorgungsfahrzeuge wie zum Beispiel Müllfahrzeuge, die Straßen problemlos befahren können. Nachfolgende Abstände zu der Grenze des Nachbarn, wie auch zu Gemeindestraßen sind einzuhalten:
Hecken bis zu 1,00m Höhe 0,25 m
Hecken bis zu 1,50m Höhe 0,50 m
Hecken bis zu 2,00m Höhe 0,75 m
Bei Hecken über 2,0 m Höhe erhöht sich der einzuhaltende Grenzabstand um das Maß der Mehrhöhe zuzüglich 75 cm. Bei einer z.B. 2,5 m hohen Hecke ist somit ein Grenzabstand von 1,25 m einzuhalten. Die Verpflichtung zum Rückschneiden muss in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 15. März erfüllt werden.
Sollten diese Arbeiten von der Gemeinde erledigt werden müssen, wird die Leistung den Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Ralf Auler, Ortsbürgermeister